Satzungsänderungsanträge zur Mitgliederversammlung 2014
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Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer jeweils in getrennten und geheimen Wahlgängen mit Stimmzetteln. Im jeweils ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Erreicht bei mehreren Bewerbern kein Kandidat die erforderliche absolute Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Wahlgang ist der Kandidat mit der relativen Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit im Wahlgang mit relativer Mehrheit entscheidet das Los.
Neu:
Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer jeweils im Block in geheimen Wahlgängen mit Stimmzetteln. Im jeweils ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Erreicht bei mehreren Bewerbern kein Kandidat die erforderliche absolute Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Wahlgang ist der Kandidat mit der relativen Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit im Wahlgang mit relativer Mehrheit entscheidet das Los.
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Aktuell:
Die Kassenprüfer erstatten ihren Bericht grundsätzlich mündlich. Werden schwerwiegende Verstöße gegen Art.10 festgestellt, so haben die Kassenprüfer einen schriftlichen Bericht zu erstatten, der dem Vorsitzenden und dem Präsidium zuzustellen ist. Die Zustellung erfolgt schriftlich. Die Kassenprüfer empfehlen die Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstandes.
Neu:
Die Kassenprüfer erstatten ihren Bericht mündlich der Mitgliederversammlung. Vorab haben die Kassenprüfer einen Bericht zu verfassen, der dem Vorsitzenden und dem Präsidium in Textform zuzustellen ist. Die Kassenprüfer empfehlen die Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstandes.
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Aktuell:
Die Aktivenratsmitglieder verfassen mindestens einmal jährlich einen Bericht in Textform an Vorstand, Präsidium und Aktivenrat über die Erfüllung ihrer Aufgaben. Dieser Bericht kann auch Online erfolgen. Der Vorstand ist berechtigt Aktivenratsmitglieder, im Einzelfall, von dieser Pflicht zu befreien.
Neu:
Der Aktivenrat tagt mindestens einmal im Jahr und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Regelung der Berichterstattung erfolgt in der Geschäftsordnung des Aktivenrats.
Bemerkung:
Abschnitt ersetzt; Berichterstattung und Tagung in die GO geschrieben. Tagung bleibt in der Satzung, damit sich der AR bemüht diese regelmäßig durchzuführen.
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Aktuell:
Der Aktivenrat tagt mindestens einmal im Jahr und gibt sich eine Geschäftsordnung. Hierbei wird ein Sprecher für den Aktivenrat gewählt.
Neu:
Der Aktivenrat tagt mindestens einmal im Jahr und gibt sich eine Geschäftsordnung.
Bemerkung:
Auslagerung in die Geschäftsordung.
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Aktuell:
Der Sprecher des Aktivenrates legt dem Vorstand am Anfang des Jahres einen Finanzplan vor. Dieser beinhaltet das Budget, das die Aktiven zur Realisierung ihrer Projekte benötigen. Der Vorstand muss diesen genehmigen und kann ihn modifizieren, um ihn an die finanzielle Lage des Vereins anzupassen.
Neu:
Der Sprecher des Aktivenrates legt dem Vorstand am Anfang des Jahres einen Budgetplan vor.
Bemerkung:
Erster Satz Finanzplan durch Budgetplan ersetzt. Rest gestrichen und in die GO verschoben.
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Aktuell:
Die Buchführung des Aktivenrates obliegt dem Schatzmeister.
Neu:
(Wird komplett gestrichen.)
Bemerkung:
Wird gestrichen, da das ohnehin Aufgabe des Schatzmeisters ist.
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Aktuell:
Der Vorstand bewertet die Arbeit der Aktivenratsmitglieder spätestens nach vier Monaten, und teilt das Ergebnis der Bewertung dem jeweiligen Mitglied mit. Dies soll dem Mitglied ermöglichen seine Mitarbeit zu verbessern. Das Mitglied hat dann zusätzliche zwei Monate Zeit sich zu bewähren. Nach Ende der Bewährungszeit urteilt der Vorstand erneut über die Arbeit des Aktivenratmitgliedes und beruft das Mitglied in eine weitere Amtsperiode oder entlässt es.
Neu:
(Wird komplett gestrichen.)
Bemerkung:
Gestrichen, findet nicht statt oder nicht so wie beschrieben.
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Aktuell:
Der Vorstand kann auch Mitglieder ohne festes Aufgabengebiet für drei Monate berufen. Dies soll dem Mitglied die Findung eines für sich passenden Aufgabengebietes erleichtern.
Neu:
(Wird komplett gestrichen.)
Bemerkung:
Gestrichen, findet nicht statt oder nicht so wie beschrieben.
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Aktuell:
Die Mitgliedsbeiträge für Erwachsene und juristische Personen sind gleich.
Für Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr wird der Mitgliedsbeitrag deutlich niedriger festgesetzt.
Gastmitglieder sind verpflichtet, für jede besuchte Vereinsveranstaltung einen Beitrag zu leisten, der in der Beitragsordnung festgelegt wird. Ansonsten sind Gastmitglieder von der Beitragspflicht befreit.
Neu:
Die Mitgliedsbeiträge für Erwachsene und juristische Personen sind gleich.
Für Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr wird der Mitgliedsbeitrag deutlich niedriger festgesetzt. Gastmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
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Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Anschrift, Alter / Geburtsdatum, Geschlecht, Email-Adresse sowie Benutzername auf. Diese Informationen werden in vereinseigenen EDV-Systemen sowie der des Schatzmeisters gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und Zwecke.
Neu:
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Anschrift, Geburtsdatum, Email-Adresse sowie Benutzername auf. Diese Informationen werden in vereinseigenen EDV-Systemen sowie der des Schatzmeisters gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und Zwecke.
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Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten, sofern keine anderweitigen gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Aufbewahrungsfristen dies untersagen. Um diese Rechte wahrzunehmen, ist der Vorstand – alternativ der Datenschutzbeauftragte des Vereins - mit dem Anliegen schriftlich zu kontaktieren.
Neu:
Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten, sofern keine anderweitigen gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Aufbewahrungsfristen dies untersagen. Um diese Rechte wahrzunehmen, ist der Vorstand – alternativ der Datenschutzbeauftragte des Vereins - mit dem Anliegen in Textform zu kontaktieren.
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Aktuell:
Beim Austritt werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen oder weiteren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen, werden gemäß der steuergesetzlichen oder anderweitigen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Sofern das Mitglied über einen Online-Account verfügt, liegt die Verantwortung für Berichtigung und Löschung in seiner eigenen Entscheidung und Verantwortung.
Neu:
Beim Austritt werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen oder weiteren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen, werden gemäß der steuergesetzlichen oder anderweitigen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Sofern das Mitglied über einen Online-Account verfügt, liegt die Verantwortung für Berichtigung und Löschung in seiner eigenen Entscheidung und Verantwortung.